Die Auslandskrankenversicherung ist die richtige Wahl, wenn du während eines Auslandsaufenthalts medizinische Versorgung benötigst. Zusätzlich werden die Kosten für einen eventuellen Rücktransport übernommen, die du sonst selbst tragen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du dich weniger als ein Jahr im Ausland aufhältst. Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt.
Mit der Reiserücktrittskostenversicherung werden die Stornogebühren des Reiseveranstalters übernommen, die du selbst hättest zahlen müssen, falls du deine Reise aus unerwarteten Gründen wie Krankheit absagen musst.
Die Reiseabbruchversicherung ähnelt der Reiserücktrittskostenversicherung, deckt jedoch nur dringliche Stornierungsgründe ab. Ein spontaner Reiseabbruch aus beliebigen Gründen wird hier nicht erstattet.
Falls du im Urlaub versehentlich Personen oder Eigentum schädigst, hilft dir die Reisehaftpflichtversicherung, die entstandenen Kosten zu übernehmen.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle Kosten bei schweren Verletzungen ab, die zu dauerhaften körperlichen Schäden führen und im Urlaub passieren.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen.
Bei Unfällen im Ausland bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und mehr.

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